Teilnahmebedingungen – „Der größte HEIMVORTEIL des Jahres“

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Gewinnspielregeln für die Aktion „Der größte HEIMVORTEIL des Jahres“
Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Aktion „Der größte HEIMVORTEIL des Jahres“ von Radio Gong Würzburg (nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt), ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels

Die gesamte Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 13.08.2020, 07.00 Uhr bis zum 12.09.2020, 22.00 Uhr.
Dieser Zeitraum gliedert sich in die Bestandteile „Vereinsanmeldung“ (13.08.2020, 07.00 Uhr bis 26.08.2020, 24.00 Uhr) und „Tagespreise“ (31.08.2020, 08.00 Uhr bis 12.09.2020, 19.00 Uhr):

Vereinsanmeldung: Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Hierzu müssen Vereinsmitglieder ihren Verein auf der Aktionsseite anmelden.

Tagespreise: Nach dem Aufruf des Gong-Moderators im Programm ruft der Hörer einfach im Studio unter 01378 – 99 22 99 * an. So kann sich der durchkommende Hörer einen Restaurant-Gutschein im Wert von 200 € sichern. Außerdem vergibt der durchkommende Anrufer eine 400 € Spende an seinen Wunschverein.

Teilnahme

Um an der Aktion als Verein teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Für die Registrierung ist die Angabe eines Verwendungszwecks nötig. Wir unterstützen keine Vereinsfeste oder sonstige Festivitäten der Vereine. Anmeldungen mehrerer Abteilungen (z.B. Fußball, Tennis…) innerhalb eines Vereins sind zulässig, wenn das Geld für abteilungsbezogene Projekte eingesetzt werden soll. Je Abteilung ist maximal eine Anmeldung zulässig. Als Abteilungen gelten keine Altersklassen und/ oder Damen-/Herrenabteilungen. Jugendabteilungen sind zulässig, wenn sie innerhalb des Vereins eine eigenständige Abteilung mit eigenem Jugendvorstand geführt werden. Auch hier sind ansonsten keine Altersabteilungen zulässig. Es ist strengstens untersagt, mehrere Telefonnummern zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Anmeldeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen, die in ein deutsches Vereinsregister eingetragen sind und ihren Vereinssitz im deutschen UKW-Sendegebiet von Radio Gong Würzburg haben. Ausgeschlossen sind Parteien und religiöse Gemeinschaften sowie wirtschaftliche Vereine (z. B. Konsum-, Sparkassen-, Aktienvereine). Radio Gong Würzburg behält sich außerdem vor, Personen, die das Gewinnspiel zugunsten angemeldeter Vereine manipulieren oder zu manipulieren versuchen von der Teilnahme auszuschließen.
Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Vereine, Personen und/oder Stimmabgaben auszuschließen , wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Möglichkeit zur Teilnahme/Kosten

Je nach Spielmodus erfolgt die Teilnahme am Gewinnspiel telefonisch oder online. Alle telefonischen Spiele werden über die Radio Gong Würzburg Gewinnhotline 01378 – 99 22 99 * abgewickelt. Erfolgt die Teilnahme online, so fallen hier außer Telekommunikationsgebühren des Providers keinerlei Kosten an.

Auswahlverfahren

Als Gewinner ausgewählt werden die ersten Personen/Vereine, die nach Eröffnung der Teilnahmemöglichkeit anrufen, sofern die Telefonleitung nicht belegt ist und die Personen nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Eine Auswahl erfolgt nur für so viele Personen wie Gewinne zur Verfügung stehen. Eine Teilnahme führt nicht automatisch zur Auswahl. Der Zeitrahmen, in dem eine Auswahl stattfindet, beträgt für die Auslosung der Tagesgewinne genau drei Musikstücke im Radioprogramm ab Zeitraum der Verkündung.

Weitere Pflichten des Teilnehmers

Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine für das Gewinnspiel notwendigen persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) im Rahmen des Gewinnspiels elektronisch gespeichert werden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich außerdem mit der ersten Teilnahme für Gewinnübergabeaktionen und andere Presse- und Medienaktivitäten von Radio Gong Würzburg zur Verfügung zu stehen.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Die Gewinner werden in den Medien von Radio Gong Würzburg bekanntgegeben. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt von durch das Unternehmen Coca-Cola.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Facebook Disclaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Betreiber-Website.
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.