In Rimpar kommt es derzeit zu Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung: Einer der beiden Brunnen der Gemeinde ist ausgefallen, der verbleibende liefert Wasser mit aktuell erhöhten Nitratwerten.
Um weite Teile der Bevölkerung weiterhin mit Trinkwasser versorgen zu können, hat das Gesundheitsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Das bedeutet: Die Haushalte im betroffenen Gebiet dürfen das Wasser vorübergehend trotz der erhöhten Nitratwerte nutzen – unter bestimmten Auflagen: Schwangere, Stillende sowie Säuglinge und Kleinkinder bis 24 Monate sollten das Wasser nicht trinken, da sie besonders empfindlich auf Nitrat reagieren. Für alle anderen Personen ist der Konsum unbedenklich.
Da eine Reparatur der defekten Wasserpumpe direkt am Brunnen nicht möglich ist, kann die Instandsetzung mehrere Wochen dauern.
Bis dahin sorgt die Ausnahmegenehmigung dafür, dass die Trinkwasserversorgung für die übrige Bevölkerung möglichst sicher gewährleistet bleibt.
Folgende Straßen sind betroffen:
- Alfons-Arnold-Straße
- Am Dreschplatz
- Am Glockenstrang
- Am Hohlen Weg
- Am Holzweg
- Am Liedlein
- Am Lohenweinberg
- Am Trieb
- Am Wolfsbild
- Am Zehentstüblein
- Andreasstraße
- Austraße
- Bachgasse
- Berggasse
- Bischof-Schmitt-Straße
- Blumenstraße
- Breslauer Straße
- Brunnenstraße
- Büttnergasse
- Burggrumbacher Straße
- Burgstraße
- Chemnitzer Straße
- Danziger Straße
- Fitzengasse
- Frühlingsstraße
- Gadheimer Weg
- Gartenstraße
- Günterslebener Straße
- Herrngasse
- Hofstraße
- Jägerstraße
- Julius-Echter-Straße
- Kaspar-Schnetter-Straße
- Kirchenstraße
- Klingenstraße
- Königsberger Straße
- Landtafelweg
- Lerchenweg
- Lömmelsgasse
- Lohnstraße
- Marktplatz
- Marktstraße
- Niederhoferstraße
- Ringstraße
- Petryweg
- Rosengasse
- Schäfereistraße
- Schafhofstraße
- Sonnenweg
- Stettiner Straße
- Storchstraße
- Strüthweg
- Weidleinsgraben
- Weidleinsweg
- Weinbergstraße
- Ziegeleistraße
- Zur Veitsmühle


