Was in „Zurück in die Zukunft“ okay ist, ist Ostheim, im Landkreis Hassberge noch lange nicht erlaubt.

Die Polizei hat am Donnerstagnachmittag ein Kind auf einem Hoverboard gestoppt. Das Mädchen war mit dem bis zu 15 Stundenkilometer schnellen Gefährt auf der Hauptstraße unterwegs. Im öffentlichen Straßenverkehr gelten derartige Boards als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit der Führerschein und Versicherungspflicht.

Da das Mädchen strafunmündig ist ermittelt die Polizei jetzt gegen die Mutter als Halterin. Sie erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.