??Vorsicht beim Buchen von Fahrten mit E-Scootern: Seit dem 1. März müssen an E-Scooter und Co statt den grünen Versicherungskennzeichen die neuen, schwarzen angebracht sein. Das gilt auch für die E-Scooter von Sharing-Unternehmen. Dennoch sind vereinzelt noch grüne Kennzeichen an den Scootern zu sehen.
?Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz bei den Scootern wird üblicherweise mit 40 Euro Bußgeld bestraft. Deswegen rät der ADAC Nordbayern den Nutzern von Sharing-Anbietern, E-Scooter mit grünem Kennzeichen lieber stehen zu lassen.


