Nach einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des Kernkraftwerk Grafenrheinfeld hat das Amtsgericht Schweinfurt einen Strafbefehl erlassen. Der aus dem Internet bekannte Aktivist soll wegen Hausfriedensbruchs 3.000 Euro zahlen. Der damals 36-Jährige war im letzten August aus Protest kurz vor der Sprengung der beiden Kühltürme auf einen Strommast im Sperrbereich geklettert. Die Aktion verzögerte den Ablauf um rund 90 Minuten. Der Mann hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt - es dürfte also zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert zudem knapp 12.000 Euro Schadenersatz von dem Mann.