5 Jahre Haft wegen Totschlags - dieses Urteil hat das Landgericht Schweinfurt am Dienstag im Prozess um den Tod eines Mannes in der Schweinfurter Innenstadt gesprochen. Der Mann hatte gestanden, im April letzten Jahres im Keller eines Wohn- und Geschäftshauses einen 45-jährigen Bekannten erstochen zu haben. Er sagte, auf dessen Verlangen. Das Gericht kam zum Schluss, dass es - anders als die Forderung der Staatsanwaltschaft - kein Mord war. Beide Männer hatten am Tatabend um die zwei Promille, der Verurteilte das Töten des Bekannten nicht geplant und im Streit zugestochen. Der Todeswunsch des Opfers war dem Gericht zufolge nicht eindeutig ernst gemeint. Von der Tatwaffe fehlt jede Spur, Augenzeugen gab es auch nicht.