Wer sich für eine Urlaubsreise oder auch beruflich im Ausland aufhält, hat sein Handy im Gepäck, um surfen und telefonieren zu können. Doch die Nutzung des mobilen Internets und die telefonische Erreichbarkeit können außerhalb von Deutschland schnell zur Kostenfalle werden. Die EU-Roaming-Verordnung hat zwar einige Kostenfallen entschärft. So telefoniert und surft man seit dem 15. Juni 2017 innerhalb der Europäischen Union sowie einigen weiteren Ländern zu den gleichen Tarif-Konditionen wie in Deutschland. Außerhalb dieser Länder kann die Mobilfunk-Nutzung jedoch immer noch sehr teuer werden. Wer einige Tipps beachtet, spart beim Surfen und Telefonieren im Ausland dennoch bares Geld.

Günstig surfen und telefonieren im EU-Ausland

Hat man früher für das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland oftmals viel Geld bezahlt, so hat die EU-Roaming-Verordnung die Tarife im Ausland zu Gunsten der Kunden reguliert. Seit dem 15. Juni 2017 telefoniert und surft man innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zu den gleichen Tarif-Konditionen wie in Deutschland. Doch Vorsicht: Für das Surfen und Telefonieren in der Türkei und in der Schweiz berechnen die Mobilfunkanbieter weiterhin Roaming-Gebühren. Auch im Vereinigten Königreich wird das Telefonieren und Surfen nach dem Vollzug des Brexit ab März 2019 wieder kostspielig. Die EU-Roaming-Verordnung greift außerdem nicht auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen.

Außerhalb der EU günstig surfen und telefonieren

Wer seinen Urlaub außerhalb der EU verbringt und trotzdem mobil surfen und telefonieren möchte, sollte sich vor der Abreise informieren, welche Lösungen es gibt. Viele Mobilfunkanbieter bieten für ihre Vertragskunden die Zubuchung einer Auslands-Option an. Hier sind Tagesflatrates oder Volumentarife weit verbreitet. Mobilfunkdiscounter haben spezielle Prepaid-Tarife für mobiles Surfen und günstige Telefonate im Programm. Besonders schlau ist es jedoch, sich eine Prepaid-Karte für das gewünschte Land anzuschaffen. Damit surft und telefoniert man im Reiseland über einen einheimischen Mobilfunkanbieter und zahlt meist nicht mehr als zu Hause. Entweder kauft man die Prepaid-Karte vor Ort oder bestellt sie vorab über das Internet. Wer mit einem Surfstick oder anderem Handyzubehör im Ausland surfen möchte, erhält auch Datenkarten für mobiles Internet im Ausland. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die ausländischen SIM-Karten nur in Handys und Handyzubehör ohne SIM- oder Netlock funktionieren. Eine weitere Möglichkeit, im Ausland beim Surfen Geld zu sparen, kann die Nutzung vorhandener WLAN-Hotspots sein. Für das kostengünstige Telefonieren bietet sich WiFi-Calling, das Telefonieren über das WLAN-Netz an. Viele der großen Mobilfunkanbieter haben diesen Service gegen Aufpreis im Programm. Auch über Messenger-Dienste wie Whatsapp oder Skype kann man mit Familie oder Freunden telefonieren. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein stabiles WLAN.

Übrigens: Auch die Nutzung einer Mailbox kann im Urlaub teuer werden, da der Angerufene für die Verbindung ins Ausland zur Kasse gebeten wird.

Was tun bei zu hohen Handyabrechnungen?

Der Urlaub ist vorbei – und mit der Rechnung des Mobilfunkanbieters kommt das böse Erwachen. Überhöhte Handyrechnungen nach einer Reise in Nicht-EU-Länder können darauf zurückzuführen sein, dass mit dem Handy oder über Handyzubehör im Internet gesurft wurde, ohne dass vor Reiseantritt eine Auslands-Flatrate hinzugebucht wurde. Die mobilen Datenverbindungen laufen vielfach im Hintergrund, zum Beispiel, wenn Apps aktualisiert oder Wetterdaten abgerufen werden. Auch Nutzer eines Prepaid-Tarifs können in die Kostenfalle tappen, dann nämlich, wenn das aufgeladene Guthaben die Internetnutzung nicht abdeckt. Im Hintergrund entsteht durch das Surfen im Internet eine zweite Rechnung.

Wer nach dem Urlaub eine unberechtigt hohe Mobilfunkrechnung erhält, sollte umgehend einen schriftlichen Widerspruch an seinen Mobilfunkanbieter richten, am besten als Einschreiben mit Rückschein. Darin sollte man deutlich machen, dass man die Rechnung bestreitet und daher nicht bezahlen wird. Den berechtigten Teilbetrag der Rechnung sollte man selbstverständlich überweisen. Im Idealfall antwortet der Mobilfunkanbieter kurz darauf und man erhält eine korrigierte Rechnung, in der die unberechtigten Anteile nicht mehr aufgeführt sind. Kommt keine Antwort, sollte man hartnäckig bleiben. Es gilt, den Widerspruch solange aufrecht zu erhalten, bis eine Stellungnahme des Mobilfunkanbieters vorliegt. Sollte dieser seiner Pflicht nicht nachkommen und darauf bestehen, dass die komplette Rechnung bezahlt werden soll, kann es hilfreich sein, sich einen Rechtsbeistand zu suchen.

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