Die Weihnachtszeit naht – und damit auch die Zeit der Geschenke. Was im privaten Umfeld eine Selbstverständlichkeit darstellt, ist im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -Nehmer durchaus nicht unproblematisch: der Fiskus betrachtet solche Zuwendungen schnell als sogenannten geldwerten Vorteil, der unter Umständen voll versteuert werden muss. Sonderzahlungen sind aus diesem Grund mit hohen Belastungen verknüpft; für jeden Euro, den der Arbeitnehmer netto in der Tasche haben soll, müssen Sie als Arbeitgeber durchschnittlich zwei Euro aufbringen. Ist eine Sachbezugskarte die effizientere Wahl?
Freigrenze im Steuerrecht: 44 Euro monatlich werden nicht auf Einkommen angerechnet
Natürlich erscheint es übertrieben, den Wert jedes Geschenks in den entsprechenden finanziellen Vorteil umzumünzen – weshalb das Steuerrecht eine Freigrenze von 44 Euro monatlich vorsieht. Innerhalb dieser 44 Euro dürfen die Sie als Arbeitgeber Ihren Angestellten Sachzuwendungen zukommen lassen, die nicht versteuert werden müssen. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang allerdings, dass es sich nicht um einen Freibetrag handelt, sondern tatsächlich um eine Freigrenze. Der Unterschied besteht darin, dass ein Geschenk mit einem Wert über 44 Euro dem Bruttolohn voll angerechnet und damit versteuert werden muss. Eine weitere Bedingung: der Betrag darf nicht bar ausgezahlt werden. Wie kann der Arbeitgeber diesen Sachbezug also sinnvoll nutzen, ohne Monat für Monat Präsente von geringem Wert zu kaufen? Eine Möglichkeit besteht beispielsweise darin, Gutscheine zu vergeben. Die Problematik hierin liegt allerdings an der Bindung an ein bestimmtes Unternehmen – womit dem Arbeitnehmer somit die Entscheidungsfreiheit über die Verwendung des Sachbezugs genommen wird.
Angestellte motivieren, Steuerlast senken
Welche Alternative besteht nun, um die eigenen Angestellten zu motivieren, ohne die Steuer- und Abgabenlast für alle Beteiligten zu erhöhen? Ein innovatives Modell zur Nutzung des Sachbezugs ist die MasterCard für Sachbezüge. Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Kreditkarte, auf die Monat für Monat bis zu 44 Euro steuerfrei aufgeladen werden können. Dieses Modell ist auch für die sogenannte Entgeltumwandlung interessant, damit die Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn vom Bruttolohn erhalten. Wie der Name bereits zu erkennen gibt, handelt es sich um eine konventionelle und damit beinahe überall akzeptierte MasterCard, die mit einem Online-Konto verknüpft ist. Durch dieses Online-Konto ist eine problemlose Verwaltung möglich, so wie Sie es vermutlich schon vom Online-Bänken gewöhnt sind. Die Besonderheit dieser Karte findet sich an anderer Stelle: eine Bargeldabhebung ist nicht möglich, damit die entsprechende rechtliche Vorgabe gewahrt wird. Der Sachbezug lässt sich also lediglich ansparen oder ausgeben – an immerhin weltweit mehr als 35 Millionen Akzeptanzstellen. Somit obliegt es dem Mitarbeiter, ob er sich eine Tankfüllung für seinen PKW gönnt, im Restaurant essen geht, Kleidung kauft oder ein Hotel zahlt – bis zu 528 Euro lassen sich jährlich mehr verdienen, ohne dass dafür Abgaben entrichtet werden müssen.
Fazit: praktische Nutzung des steuerfreien Sachbezugs
Die Regelung, dass ein Sachbezug in Höhe von 44 Euro monatlich steuerfrei an die Angestellten gezahlt werden kann, ist nicht neu. Durch die sogenannte kalte Progression, also die überproportionale Erhöhung der Steuerlast bei nur geringen Lohnzuwächsen zum Inflationsausgleich, lässt die Nutzung dieses Instruments nur noch sinnvoll erscheinen. In der Vergangenheit stand der sinnvollen Verwendung des Sachbezugs lediglich der etwas komplizierte Vorgang als solches im Wege – schließlich ist es kaum sinnvoll handhabbar, den Mitarbeitern Monat für Monat einen Strauß Blumen zu kaufen. Durch die MasterCard für den Sachbezug können Ihre Mitarbeiter das zusätzliche Einkommen nutzen, wie sie möchten.