Neues Jahr, neues Glück – auch bei den Gesetzesänderungen. Im Jahr 2018 hat der Gesetzgeber nun bei Geschäftsreisen ins Ausland den Verpflegungsmehraufwand geändert. Welche Änderungen dies sind und welche Länder betroffen sind, erfahren Sie hier.
Was sind Reisekosten überhaupt?
Reisekosten sind die Kosten, die bei einem Arbeitnehmer anfallen, wenn er für das Unternehmen auswärts arbeitet. Das heißt, bei einer Auswärtstätigkeit fallen Kosten für die Fahrt, Kosten für die Übernachtung und Verpflegungskosten an. Diese können bei der Steuer abgesetzt werden oder werden direkt vom Arbeitgeber erstattet (was für die meisten Arbeitnehmer in der Regel lohnender ist).
So sind die Reisekosten gegliedert
Wer Reisekosten hat, sollte diese auch absetzen, um kein Geld zu verschenken. Dabei sollte natürlich einiges beachtet werden, insbesondere dann, wenn diese Kosten ordnungsgemäß bei der Steuer geltend gemacht werden sollen. Hierzu gibt es in jedem Steuerprogramm entsprechende Informationen oder der Steuerberater aus der Region kann dabei behilflich sein.
Man unterscheidet bei Reisekosten in der Regel folgendermaßen:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
Änderungen für Geschäftsreisen ins Ausland
Im Jahr 2018 kommt nun wieder eine Anpassung für den Verpflegungsmehraufwand bei Geschäftsreisen ins Ausland. Dabei ist die Liste lang und während im Jahr 2017 ganze 50 Länder geänderte Pauschalen hatten, werden im neuen Jahr nur für 34 Länder die Pauschalen geändert.
Allerdings sollet beachtet werden, dass sich diese Spesensätze in einigen Ländern nicht immer auf das ganze Land beziehen, sondern nur auf Regionen. Dies liegt daran, dass in den Ländern die Lebenshaltungskosten sehr unterschiedlich sein können. In Städten sind sie meist höher, als auf dem Land. Vor allem in Japan ist dies Fall und somit hat das Finanzministerium für die Stadt Tokio den Spesen-Tagessatz um 13 Euro, auf 66 Euro angehoben.
Was besonders auffällt sind aber die Tagegelder für Kanada. Hier wurden vom Finanzministerium die Tagessätze für fast alle Teile des Landes erhöht – nur in Toronto wurden sie gesenkt. Auch die Tages-Pauschalen für Reisen nach Dänemark wurden, aber nur um 2 Euro, gesenkt. Ebenfalls gesenkt wurden die Tagessätze für Reisen nach Marseille und Straßburg.
„Die vollständige Tabelle und alle geänderten Werte erfahren Sie übrigens auf reisekostenabrechnung.com“.
Auch Unternehmer können die Reisekosten absetzen
Für Unternehmer gilt dasselbe Prinzip wie für Arbeitnehmer . Nur, dass sie die Reisekostenabrechnung selbst durchführen können und diese dann auch als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen können.
Fahrtkosten sind erstattungsfähig. Hierbei können die Kosten für das Ticket inkl. Zuschläge wie auch die Kosten für den Privat-Pkw abgesetzt werden. Bei einem Privat-Pkw gilt eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer oder die Kosten werden über einen fahrzeugindividuellen Kilometer-Kostensatz abgerechnet. Auch wenn Letzterer etwas aufwendiger ist, ist er sinnvoll, da hier auch Unterhaltskosten mit berücksichtigt werden können.
Übernachtungskosten können ebenfalls, anhand der Hotelrechnungen, abgesetzt werden. Dabei dürfen sogar gewisse Kosten mit 20 Prozent Pauschale angesetzt werden. Hierzu zählen unter anderem das Frühstück, die Reinigung der Kleider, einen Shuttle zum Flughafen oder auch Parkplatzgebühren.
Jeder Arbeitnehmer und jeder Unternehmer sollte diese Kosten, die absetzbar sind, wahrnehmen und dem Staat kein Geld schenken. Denn gerade diese Kosten werden oft unterschätzt, wenn man nur ab und zu auswärts tätig ist. Am Ende ist es aber bares Geld, was bei der Steuer gespart werden kann.