Wissenswertes über Haftpflicht, Kasko und Schadensregulierung
Die laufenden Kosten für ein Fahrzeug belasten die Haushaltskasse merkbar. Insbesondere die Versicherung stellt einen nicht zu unterschätzenden Posten dar. Dennoch ist eine individuelle Absicherung unverzichtbar, um sich vor den teilweise existenzbedrohenden Ausgaben zu schützen, die bei einem Unfall zustande kommen können. Dieser Ratgeber klärt über Haftpflicht, Kaskoversicherungen und zentrale Faktoren bei der Schadensregulierung auf.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung: In Deutschland Pflicht
Damit unverschuldet Geschädigte im Schadensfall die Unkosten verursacht durch Personen-, Vermögens- und Sachschäden nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht. Kein Kraftfahrzeug darf auf deutschen Straßen bewegt werden, wenn es nicht entsprechend versichert ist. Die Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde setzt den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung voraus. Dieser erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer, welche sich direkt online beantragen lässt.
Neben der Neuzulassung ist die eVB-Nummer in folgenden Situationen erforderlich:
- Fahrzeugwechsel
- Änderungen am Fahrzeug
- Inbetriebnahme stillgelegter Fahrzeuge
- neues Kennzeichen
- Beantragung Kurzzeitkennzeichen
- Ummeldung auf neuen Halter
Die siebenstellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination ersetzte 2008 die Deckungskarte und ist der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen. Bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung geben die Versicherungen die eVB-Nummer aus.
Die Kfz-Haftpflicht übernimmt sämtliche Schäden, die Versicherte anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr zufügen. Gleichzeitig wehren die Versicherungsgesellschaften unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, was eine entscheidende Leistung darstellt. Die Haftpflicht sichert allerdings lediglich den Basisschutz. Schäden am eigenen Fahrzeug sind von den Versicherungsleistungen nicht umfasst. Hier kommt die Kaskoversicherung ins Spiel.
Die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung: Für eigene Fahrzeugschäden
Schäden am eigenen Fahrzeug ereignen sich im Straßenverkehr schnell. Wer keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, muss diese in vielen Fällen privat finanzieren. Dies wäre beispielsweise bei einem selbst verschuldeten Unfall der Fall. Abhängig davon, was ein Kraftfahrzeug wert ist, fällt die finanzielle Belastung enorm aus. Grundsätzlich gilt: Je neuer ein Fahrzeug, desto lohnenswerter die Kaskoversicherung.
Bei einem Fahrzeug, das nicht älter als zwei Jahre ist, sollte die Haftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Police ergänzt werden. Ist ein Fahrzeug älter als 24 Monate, muss jeder Halter individuell anhand seiner persönlichen Finanzlage entscheiden, ob eine Teil- oder Vollkaskoabsicherung notwendig ist. Beispiel: Würde der finanzielle Verlust bei einem Totalschaden des Wagens die Haushaltskasse empfindlich schmälern, darf ein Kaskoschutz nicht fehlen. Hätte ein Schaden dank ausreichend Rücklagen hingegen keine schwerwiegenden Folgen, lassen sich die Ausgaben für den Kaskoschutz einsparen. Das Sparpotenzial liegt immerhin bei teilweise über 50 Prozent.
Welche Unterschiede zwischen der freiwilligen Kfz-Teil- und Vollkaskoversicherung bestehen, verdeutlicht die Übersicht:
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Teilkasko |
Vollkasko |
Zahlt bei: |
Unverschuldeten Schäden z.B. durch Diebstahl, Brand, Explosion und Unwetter am eigenen Fahrzeug. |
Selbst sowie fremdverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug, Fahrerflucht (durch Dritte) und Vandalismus. |
Da sich die Versicherungen unterscheiden, müssen die Leistungskataloge sorgfältig geprüft werden. Details können hier den Unterschied machen. Auch der Beitrag ist kritisch unter die Lupe zu nehmen. Um die Kosten zu senken, ist eine Selbstbeteiligung empfehlenswert. Je nach Police liegt diese zwischen rund 150 und 1.000 Euro.
Die Schadensregulierung
Damit die Schadensregulierung reibungslos vonstattengehen kann, müssen Versicherte der Dokumentation des Schadens die volle Aufmerksamkeit schenken. Fotos sind besonders nützlich. Gleiches gilt selbstverständlich für Verletzungen, die von einem Arzt attestiert werden müssen. Im Idealfall gibt es Zeugen, die den tatsächlichen Unfallhergang bestätigen. Grundsätzlich muss jeder Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Dabei gilt es sämtliche Weisungen vom Versicherer einzuholen, um alle nachfolgenden Aktivitäten korrekt durchzuführen, die mit dem Schaden verbunden sind. Möglicherweise gibt es eine Werkstattbindung. Unfallverursacher sollten stets auf die Freigabe für die Reparatur des Fahrzeugs warten. Kommt es bei einem Unfall zu Verletzten oder gar Toten, ist ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht ein Muss.
Rechtsanwaltskanzlei Deibert informiert online über den Ablauf der Regulierung von Unfallschäden und weist auf die korrekte Vorgehensweise hin. Unter anderem heißt es: „Erst wenn eine eindeutige und rechtssichere (das heißt schriftliche) Aussage der Versicherung zur Haftungsfrage vorliegt, kann mit der Beauftragung der Werkstatt, des Gutachters und der Mietwagenfirma begonnen werden.“
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Fotos: Gellinger, Pixel-mixer, edar unter pixabay.com